1. Geltungsbereich

Sämtliche von Master-Tuning GmbH an den Kunden erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und der ausdrücklichen Bestätigung durch Master-Tuning GmbH. Allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote von Master-Tuning GmbH in Prospekten, Online-Shop etc. und alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend und sind nicht verbindlich. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, kommt der Vertrag durch schriftliche, oder durch E-Mail erfolgte Bestätigung von Master-Tuning GmbH zustande. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann Master-Tuning GmbH jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

3. Technische Daten und Informationen

Alle technischen Daten und Informationen von Master-Tuning GmbH im Internet, Dokumentationen, Preislisten etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

4. Motorfahrzeugkontrolle / Zulassung

Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von Master-Tuning GmbH angebotene Produkte, Ausführungen und Dienstleistungen ausschliesslich für den Motorsport bzw. für Rennzwecke und für nicht immatrikulierte Fahrzeuge vorgesehen. Produkte, Ausführungen und Dienstleistungen welche für den Strassenverkehr und für immatrikulierte Fahrzeuge gemäss VTS und ASA Richtlinien vorgesehen bzw. zugelassen sind und über die vorgeschriebenen Dokumente verfügen, sind entsprechend gekennzeichnet. Einige dieser Produkte sind melde und prüfpflichtig. Der Fahrzeughalter muss dies in Eigenverantwortung unverzüglich dem/der zuständigen kantonalen StVA/Motorfahrzeugkontrolle zur Kontrolle und Eintragung anmelden.

5. Preise

Preise gelten brutto inkl. gesetzlicher Mwst. ab Master-GmbH zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten. Massgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Master-Tuning GmbH behält sich Preisänderungen vor. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.

6. Bezahlung

Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart wird, sind die Artikel, Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von Master-Tuning GmbH vom Kunden im Voraus zu bezahlen. Bei einem Betrag ab CHF 2000.- kann eine Teilzahlung von mindesten 50% des Warenwertes / Auftrag gemäss separater Absprache vereinbart werden. Warenversand erfolgt mit der Post oder Spediteur per Vorauszahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden. Master-Tuning GmbH hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Master-Tuning GmbH. Bei verspäteter Zahlung werden ab Fälligkeitstag Verzugszinsen von 5% p.a. verrechnet. Wenn der Käufer die Annahme der Ware ablehnt, eine Ihm vorbehaltene Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt, oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, hat der Lieferer das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 10- 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, soweit der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei oder wesentlich niedriger ist.

7. Garantie

Master-Tuning GmbH übernimmt eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Auslieferung für die von Master-Tuning GmbH gelieferten oder eingebauten Teile. Die Gewährleistung für durch Master-Tuning GmbH überholte/gebaute "original" Motoren beträgt ab Auslieferung 6 Monate, max. 10000 Kilometer. Für aufgebaute Rennmotoren oder verstärkte Motoren welche vom Originalmotor abweicht besteht keinerlei Garantieanspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teile, Ausbau- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefer / Einbaugegenstand betreffen sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile die von Master-Tuning GmbH als fehlerhaft anerkannt werden. Ersetzte Teile werden Eigentum von Master-Tuning. Ebenfalls kein Anspruch auf Garantieleistungen besteht wenn:

- das Fahrzeug an welchem Master-Tuning GmbH Arbeiten ausgeführt hat, oder das Master-Tuning GmbH Teile/Ersatzteile oder Zubehör geliefert hat, nicht fachmännisch eingebaut, unsachgemäss behandelt bzw überbeansprucht werden oder im Rahmen von Fahrtrainings- oder Rennsporteinsätzen auf Rennstrecken oder ähnlichen Anlagen (zBsp: Flugplätze, Trainingsgelände ect.) eingesetzt und benutz werden.

- der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Master-Tuning GmbH Nachbesserungsarbeiten, Änderungen an gelieferten Teilen sowie Motor, Steuergerät oder Peripherieteilen vorgenommen hat.

- das Fahrzeug nicht nach Herstellervorschriften gewartet worden ist.

8. Entsorgung Teile nach Auftragsausführung

Ausgebaute oder ausgewechselte Teile vom Kunden, die nach einem Um/Einbau nicht mehr benötigt werden sind vom Kunden wieder mitzunehmen. Ist dies nicht möglich können die Teile für 30 Tage bei Master-Tuning GmbH kostenlos und auf eigenes Risiko zwischengelagert werden und müssen in diesem Zeitrahmen vom Kunden wieder abgeholt werden. Werden die Teile nicht innerhalb dieser 30 Tage abgeholt, kann Master-Tuning GmbH eine entsprechende Lagergebühr verlangen. Der Kunde kann Master-Tuning GmbH damit beauftragen, die Teile zu entsorgen. Eine entsprechende Entsorgungsgebühr kann von Master-Tuning GmbH erhoben werden. Werden die Teile gar nicht mehr abgeholt, kann die Master-Tuning GmbH die Teile nach einer weiteren Wartefrist von 30 Tagen entsorgen. Master-Tuning GmbH kann in diesem Fall ebenfalls eine Entsorgungsgebühr verlangen.

9. Mängelrügen und Reklamationen

Der Kunde muss alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von Master-Tuning GmbH bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Festgestellte offensichtliche oder nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form an Master-Tuning GmbH zu melden, andernfalls verfallen jegliche Garantieleistung von Master-Tuning GmbH.

10. Haftung: Wegbedingung aller weiteren Ansprüche

Alle vertraglichen und / oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber Master-Tuning GmbH, welche über die in Ziff. 7. dargelegte Garantie hinausgehen, sind soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.

11. Unsachgemässe Behandlung

Ansprüche des Kunden gemäss Ziff. 7. erlöschen bei unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Einbau der von Master-Tuning GmbH gelieferten Teile oder des Fahrzeugs durch den Kunden oder Dritte. Master-Tuning weist darauf hin, dass nicht fachgerecht durchgeführte Leistungsmessungen zum Erlöschen der Garantieansprüche und zu Schäden am Fahrzeug und an Teilen führen können, insbesondere bei Turbomotoren. Deshalb werden Leistungsmessungen, nur anerkannt, wenn sie vorgängig mit Master-Tuning GmbH abgesprochen wurden.

12. Beeinträchtigung der Händler/Werksgarantie

Master-Tuning GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die angebotenen Arbeiten, Leistungen und das verbauen/anbringen der Artikel/Fahrzeugteile ect, zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller und/oder -Verkäufer führen können. Master-Tuning GmbH lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab.

13. Lieferverzug

Die von Master-Tuning GmbH mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes, schriftlich vereinbart. Master-Tuning GmbH kommt mit der Fertigstellung oder Lieferung nur dann in Verzug, wenn es die Verzögerung zu vertreten hat. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen von Master-Tuning GmbH oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.

14. Erfüllungsort Erfüllungsort für sämtlic

he Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens in Küttigen. Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Waren das Lager/die Werkstatt von Master-Tuning GmbH verlassen haben.

15. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Gerichtsstand für Master-Tuning GmbH und den Kunden ist Aarau. Der Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Küttigen, 31.Jan 2019
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